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Hinführung

Was bedeutet der Zukunftsprozess „ekhn 2030“ für unsere Gemeinde hier in Walldorf?
Deutschland ist in Bundesländer gegliedert, die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) in Landeskirchen. Unsere Landeskirche ist die EKHN, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Wichtige Entscheidungen werden in den kirchlichen Parlamenten, den Synoden, getroffen. Auf regionaler Ebene ist das die Dekanatssynode. Marion Meffert-Kreß und Astrid Feller-Becker wurden vom Kirchenvorstand gewählt, um unsere Gemeinde dort als Synodale zu vertreten. Sind sie verhindert, nehmen ihre gewählten Stellvertretungen Daniela Leutner und Matthias Moser an der Synode teil. Aus der Dekanatssynode werden Mitglieder in die Landessynode gewählt, den „Landtag“ der EKHN. Von dieser werden dann wieder Mitglieder in die Gesamtsynode der Evangelischen Kirche in Deutschland entsendet. Auf den Synoden werden Beschlüsse gefasst und über aktuelle Fragen rund um Glauben, Kirche und Gesellschaft diskutiert.Die Gemeinden sind aufgefordert, sich zu sogenannten Nachbarschaftsräumen zusammenzufinden. Nachbarschaftsräume sollen Zusammenschlüsse mehrerer Kirchengemeinden sein, die dann insgesamt zwischen 3000 und 6000 Gemeindemitglieder haben und viele ihrer Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Geleitet werden die Nachbarschaftsräume von einem „Verkündigungsteam“, das aus mindestens drei Hauptamtlichen bestehen soll. Das können z. B. zwei Pfarrpersonen und ein/e Gemeindepädagog:in oder Kirchenmusiker:in sein.
Innerhalb des Kirchenvorstands haben wir die Arbeitsgruppe „ekhn 2030“ gebildet. Ihr gehören das Pfarrteam, Andreas Esser, Astrid Feller-Becker, Daniela Leutner, Marion-Meffert-Kreß und Matthias-Moser an. Sie beschäftigen sich ganz konkret mit allen Fragen rund um die Suche nach Kooperationsgemeinden und die Bildung eines Nachbarschaftsraumes.
Eine weitere Arbeitsgruppe greift das Thema auf Dekanatsebene auf, denn dort laufen die Fäden zusammen. Am 7. April fand ein erstes Treffen per Videokonferenz statt, in dem es um eine Orientierung zu den vor uns liegenden Aufgaben ging. Im Mittelpunkt stand die Beratung darüber, wie der Prozess „ekhn 2030“ in den Kirchengemeinden und im Dekanat Groß-Gerau – Rüsselsheim gut gestaltet werden kann. Bis spätestens 31.12.2023 muss feststehen, welche Kirchengemeinden sich zu einem Nachbarschaftsraum zusammenschließen wollen. Empfohlen wird ein Zusammenschluss benachbarter Kirchengemeinden, da eine räumliche Nähe als wichtig erachtet wird. Wir haben auf dem Treffen erfahren, dass beispielsweise Gemeinden innerhalb Rüsselsheims und Groß-Geraus sowie die Gemeinden der Mainspitze und im Ried in Kontakt stehen.
Zum Glück ist das Thema Kooperation für uns nicht ganz neu. Gemeinsam mit der Kirchengemeinde Mörfelden werden bereits Stadtgottesdienste gestaltet, es gibt gemeinsame kirchenmusikalische Angebote und im Sommer und an Heiligabend trifft man sich an der Hüttenkirche etc. So ist es naheliegend, über einen gemeinsamen Nachbarschaftsraum mit der Kirchengemeinde Mörfelden nachzudenken.
Dem Kirchenvorstand ist es wichtig, Sie als Gemeindemitglieder von Anfang an mit auf diese Reise zu nehmen. An der Reise hin zu einem Nachbarschaftsraum führt kein Weg vorbei. Allerdings haben wir das Steuer in der Hand und entscheiden, wohin die Reise gehen wird und wie sie verläuft.
-AFB-

Wichtige Entscheidung fällt am 20. Oktober 2023

Auf der Sommersynode im Juni tauschten sich die Delegierten der Kirchengemeinden über den Stand der Beratungen zur Bildung von künftigen Nachbarschaftsräumen im Dekanat aus. Aufgrund des erwarteten Mitgliederrückgangs im Dekanat von derzeit etwa 59.600 auf 50.500 Mitglieder im Jahr 2030 sollen die Kirchengemeinden spätestens Ende 2026 in Nachbarschaftsräumen zusammenarbeiten. Ressourcen sollen gebündelt, die Gebäude reduziert und in Verkündigungsteams aus Pfarrer:innen, Gemeindepädagog:innen und Kirchenmusiker:innen zusammengearbeitet werden. Dazu stehen alle Kirchengemeinden im Dekanat – auch wir – seit Monaten regional im Gespräch miteinander und mit dem Dekanatssynodalvorstand (DSV). Der DSV wird zur Herbstsynode am 20. Oktober aus den Vorschlägen der Kirchengemeinden den Synodalen einen Regionalplan zur Bildung künftiger Nachbarschaftsräume zur Beschlussfassung vorlegen.

Bevor es soweit ist, findet Ende August ein erstes gemeinsames Arbeitstreffen der Kirchengemeinden des zukünftigen Nachbarschaftsraums „Groß-Gerau Mitte“ hier in Walldorf statt. Das Treffen soll vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Klärung der folgenden Fragen dienen: Was braucht es, damit der zukünftige Nachbarschaftsraum gut funktioniert? Woran merken wir, dass der Nachbarschaftsraum gut funktioniert? Inwiefern kann ein gut funktionierender Nachbarschaftsraum nach dem Vorschlag des DSV erreicht werden (oder bietet sich angesichts der großen Zahl von Gemeinden im geplanten Nachbarschaftsraum noch einmal eine Teilung des vorgeschlagenen Nachbarschaftsraums an)?

In der nächsten Ausgabe des Gemeindebriefs werden wir Sie dann über den für uns beschlossenen Nachbarschaftsraum und die daran beteiligten Kirchengemeinden informieren. Einen ersten Eindruck, wie das Zusammenkommen in einem Nachbarschaftsraum aussehen könnte, habe ich im Juli gewinnen können. Zum Auftakt der Sommerkirche in Groß-Gerau folgte ich einer Einladung nach Wallerstädten und nahm am Eröffnungsgottesdienst mit anschließendem Sommerfest teil. Pfarrer Michael Scherer-Faller machte in seiner Predigt Mut für die vor uns liegenden Aufgaben und zeigte Chancen auf, wie ein Nachbarschaftsraum gelingen kann.

-AFB-

Sommertagung der Dekanatssynode

Die Sommertagung der Dekanatssynode fand im Juli in der Rüsselsheimer Stadthalle statt. Zunächst standen zahlreiche noch ausstehende Wahlen an. Viele Ausschüsse sowie der Dekanatssynodalvorstand konnten vollständig besetzt werden. Nach den Wahlen beschäftigten sich die Synodalen mit dem Zukunftsprozess ekhn 2030. Pfarrer Wolfgang Prawitz führte in das Thema ein. Er machte noch einmal deutlich, dass sich die Gemeinden zukünftig so organisieren und aufstellen müssen, dass auch über 2030 hinaus gebietsübergreifend evangelisches Engagement möglich ist. Im Rahmen dieses Prozesses müssen sich die Gemeinden des Dekanats – wie bereits beschrieben – zu Nachbarschaftsräumen zusammenschließen, Personal teilen und von Gebäuden trennen. Was das genau für die einzelnen Gemeinden bedeutet, ist im Detail noch nicht absehbar. Im September findet ein erstes Treffen und Kennenlernen der Kirchenvorstände Mörfelden und Walldorf statt. Über alles Weitere im Rahmen von ekhn 2030 werden wir Sie – wie versprochen – weiterhin regelmäßig informieren. Fest steht: Die abschließende Entscheidung muss
auf Dekanatsebene bis Ende 2023 getroffen werden. Eine dafür eingerichtete „AG 2030“ aus Haupt-und Ehrenamtlichen aus den verschiedenen Gemeinden im Dekanat begleitet den Prozess und sorgt für einen Austausch. Auch unsere Gemeinde ist in der Arbeitsgruppe vertreten, um den EKHN-weiten Gemeindeumbau mitzugestalten. Umgesetzt werden die neuen Strukturen ab dem Jahr 2027. Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Beratungen zum endgültigen Dekanatssitz. Die Anmietung des Katharina-von-Bora Hauses und des angrenzenden Pfarrhauses vom Ev. Gemeindeverband Rüsselsheim war und ist eine vorläufige Lösung. Ein endgültiger Dekanatssitz dort mit Auflösung der Büroräume im Pfarrhaus und Umbau des K.-von-Bora-Hauses wird geprüft. Als möglicher zukünftiger Standort sind auch Räumlichkeiten auf dem Campus des Diakonischen Werks in Groß-Gerau Nord in Prüfung.
-AFB-

ekhn 2030 – Licht und Luft zum Glauben

Licht und Luft zum Glauben – so lautet der Claim zum Prozess ekhn 2030, der auf der Website unserer Landeskirche wie folgt erläutert wird: „Die Möbel sind in die Jahre gekommen. Der Tisch für die Familie zu groß. Die Fenster zu klein. Glasfaserkabel müssen her. Zeit für eine gründliche Sanierung! Das bedeutet auch: Nicht alles behalten, was einem lieb und teuer ist. Platz schaffen für Neues. Am Ende fühlt es sich gut an: hell, offen und frei. Klarer sehen und klarer gesehen werden. Spielräume für die junge Generation und die danach. Licht und Luft für Glauben in ihrer Zeit. Das ist es, was zählt und immer bleibt.“
Ich sage es Ihnen ehrlich: Mich begeistern weder das „Key-Visual“ mit dem Fenster-putzenden Paar, noch der „Claim“ zu diesem Prozess – von den Inhalten und der Umsetzung ganz zu schweigen. Aber es hilft ja nichts. 2019 wurde der Prozess auf der Landessynode beschlossen und nun gilt es, ihn in den Dekanaten und Gemeinden umzusetzen. Der Prozess ekhn 2030 soll unsere Landeskirche fit für die Zukunft machen. Hintergrund: Aufgrund der deutlich geringer werdenden Kirchensteuereinnahmen müssen bis 2030 die EKHN-weiten Ausgaben um 140 Millionen Euro reduziert werden. Im Jahr 2030 werden noch etwa 1,2 Millionen Menschen der EKHN angehören, heute sind es 1,44 Millionen. Laut einer Studie wird sich die Mitgliederzahl bis 2060 sogar halbieren. Somit sinken zukünftig die Einnahmen und die Kosten müssen reduziert werden.
Eine der Vorgaben ist, dass Nachbarschaftsräume gebildet werden sollen. Wie bereits in den beiden vorhergehenden Artikeln beschrieben, sind dies Kooperationsräume, zu denen sich mehrere Kirchengemeinden zusammenschließen. Geplant ist, dass ein Nachbarschaftsraum nach 2030 auf etwa 3000 bis 6000 Mitglieder kommt. Pro Nachbarschaftsraum ist ein „Verkündigungsteam“ vorgesehen, das in der Regel aus zwei Pfarrstellen und einem gemeindepädagogischen oder kirchenmusikalischen Dienst besteht, sowie ein gemeinsames Verwaltungsbüro. Außerdem wird in jedem Nachbarschaftsraum ein Gebäudebedarfs- und –entwicklungsplan erarbeitet, um die sogenannte Baulast zu reduzieren. Welche Gemeinden sich in unserem Dekanat zusammentun, beschließt letztlich – nach eingehender Beratung mit allen Beteiligten – die Dekanatssynode im Herbst 2023.
Da es mehr als naheliegend ist, haben sich im September die beiden Kirchenvorstände der Gemeinden Mörfelden und Walldorf zu einem moderierten Kennenlernen getroffen. Ich habe diese Begegnung mit den Mörfelder Haupt- und Ehrenamtlichen sehr positiv erlebt.
Kurz darauf tagte die Dekanats-weite AG ekhn 2030. Für unsere Gemeinde waren Daniela Leutner und ich vertreten, für Mörfelden Uwe Harnisch, Andrea Daimer und Kristin Flach-Köhler. An diesem Abend mussten wir Anwesenden puzzeln. Die Gemeinden des Dekanats lagen als weiße Puzzleteile vor uns auf dem Boden – unbeschriftet. Die Aufgabestellung war im ersten Schritt die Gemeinden zusammen zu puzzeln, die einen Nachbarschaftsraum miteinander bilden könnten. Gemeinsam mit den Mörfeldern durchstreiften wir den Saal, um die passenden Puzzleteile für Mörfelden und Walldorf zu finden. Dass wir so unbefangen aufeinander zugehen konnten und die Aufgabe gemeinsam angingen, war das Ergebnis unseres vorangegangenen Kennenlernens. Die Aufgabe war ziemlich spannend und gar nicht so einfach. Aber zusammen haben wir es relativ schnell geschafft und unsere Fähnchen platziert. Im zweiten Schritt wurde das Dekanat zusammen gepuzzelt. Dabei war es interessant zu sehen und zu hören, wie weit man in den anderen geplanten Nachbarschaftsräumen ist.
Inzwischen haben der Walldorfer und der Mörfelder Kirchenvorstand getrennt voneinander den Beschluss gefasst, sich gemeinsam auf den Weg zur Entwicklung eines Nachbarschaftsraums zu machen.

-AFB-

Bildung von Nachbarschaftsräumen

Die Dekanatssynode wird am 20. Oktober 2023 über die Bildung der Nachbarschaftsräume beschließen. Wir stehen dazu bereits in engem Austausch mit der Kirchengemeinde Mörfelden. Nachdem Anfang dieses Jahres die Landessynode das Verkündigungsdienstgesetz verabschiedet hat, müssen wir uns nach weiteren Partnern umsehen. Hintergrund: Der angedachte Nachbarschaftsraum Mörfelden-Walldorf ist nach der neuen Gesetzeslage nicht groß genug. Diese Entwicklung hat uns in der Steuerungsgruppe MöWa zugegebenermaßen überrascht.
Bis Drucklegung des Gemeindebriefs hat es noch keine offiziellen Gespräche mit weiteren Gemeinden gegeben. Denkbar sind u. a. Kooperationen mit den Gemeinden in Kelsterbach/Raunheim oder Nauheim/Königstätten oder Worfelden/Büttelborn/Klein-Gerau bzw. dem Nachbarschaftsraum Groß-Gerau.
Wir beraten in enger Abstimmung mit der Mörfelder Gemeinde und werden alles daransetzen, eine Lösung zu finden, mit der alle beteiligten Gemeinden im Rahmen der Möglichkeiten zufrieden sein können. Deshalb schauen wir in alle Richtungen und sind offen für Gespräche. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zunächst mit den Steuerungsgruppen anderer Kirchengemeinden austauschen wollen, bevor wir uns auf einen Nachbarschaftsraum festlegen.

-AFB-

Herausforderung ekhn2030

Gemeindeleben soll auch unter zukünftigen Bedingungen (sinkende Mitgliederzahlen, weniger Pfarrstellen, geringere Einnahmen) möglich sein. Deshalb sind die Kirchengemeinden in unserem Dekanat damit beschäftigt, Zusammenschlüsse benachbarter Gemeinden zu bilden. Diese Nachbarschaftsräume (NBR) sollen in einen stimmigen Regionalplan münden und von der Dekanatssynode am 20. Oktober 2023 beschlossen werden. Manche Gemeinden kommen in diesem Prozess gut voran. So sind die Riedgemeinden, Leeheim, Wolfskehlen, Erfelden, Goddelau und Crumstadt bereits in fortgeschrittenen Kooperationsverhandlungen.
Auch wir haben gemeinsam mit der Kirchengemeinde Mörfelden frühzeitig den Prozess zur Bildung eines NBR begonnen. Dann erreichte uns die Mitteilung, dass dieser NBR nun doch zu klein ist und den Vorgaben nicht genügt. Damit begann unser Dilemma. Sowohl Mörfelden als auch Walldorf favorisieren eine Ausweitung Richtung Süden. Hierfür sprechen aus unserer Sicht u. a. kürzere Fahrtzeiten durch den ÖPNV und direkte Straßenführung der B 44 sowie bestehende persönliche Kontakte bei aktiven Gemeindemitgliedern. Allerdings sind sich die in Frage kommenden Gemeinden rund um und in Groß-Gerau bislang noch nicht einig, weder untereinander noch ob sie mit Mörfelden und Walldorf zusammenkommen wollen.
Auf der anderen Seite stehen die Kirchengemeinden in Kelsterbach, die sich zwar offiziell klar für Mörfelden-Walldorf ausgesprochen haben, jedoch bisher keinen Kontakt zu unserer Steuerungsgruppe aufgenommen haben. Dies würde perspektivisch gesehen schon heute eine dauerhafte Festlegung auf einen nach Nord-West ausgerichteten Nachbarschaftsraum bedeuten, ggf. mit sofortiger Beteiligung der Paulusgemeinde Raunheim. Sollten in Zukunft die Nachbarschaftsräume noch weiter gefasst werden müssen, würde das vermutlich u. a. eine nachgelagerte Anbindung an den Rüsselsheimer NBR bedeuten.
Die Steuerungsgruppe MöWa wird deshalb bei ihrem Treffen Anfang Mai über die nächsten Schritte beraten. Neben Sondierungsgesprächen mit weiteren Gemeinden liegt der Schwerpunkt der Steuerungsgruppe MöWa aktuell auf gemeinsamen Aktionen, die das Kennenlernen und den Austausch beider Kirchenvorstände fördern. Auch sollen Synergieeffekte genutzt werden. So ist mittelfristig u. a. ein gemeinsamer Gemeindebrief beider Kirchengemeinden geplant. Festzuhalten bleibt, dass sich selbst nach der Festlegung unseres NBR die strukturellen Veränderungen nur schrittweise bemerkbar machen werden. Gemeindeleben und Ansprechpartner:innen vor Ort bleiben.

Der Nachbarschaftsraum steh fest

Die Bildung von Nachbarschaftsräumen ist der erste Schritt im Re- formprozess ekhn2030. Pünktlich zur Herbstsynode hatte der Dekanatssynodalvorstand (DSV) einen Regionalplan mit sechs geplanten Nachbarschaftsräumen im Kreis Groß-Gerau vorgelegt. In unserer Gemeindeversammlung im Oktober haben wir ausführlich über die uns betreffenden Planungen gesprochen. Wir haben auch darüber informiert, dass wir gemeinsam mit der Kir- chengemeinde Mörfelden einen Än- derungsantrag zur Abstimmung stellen werden. Uns schien es aus räumlicher Sicht naheliegender, dass Raunheim einen Nachbarschaftsraum mit Rüsselsheim bildet.
Trotz folgerichtiger Argumentation und einem leidenschaftlichen Plädoyer ist es uns nicht gelungen, die erforderliche Mehrheit für unseren Änderungsvorschlag zu gewinnen. Die Mitglieder des regionalen Kirchenparlaments des Ev. Dekanats Groß-Gerau-Rüsselsheim haben am 20. Oktober mehrheitlich dem Vorschlag des DSV zugestimmt. Somit ist unsere Kirchengemeinde nun Teil des zukünftigen Nachbarschaftsraums „Mörfelden, Walldorf,
8 Kelsterbach, Raunheim“. Dies ist ein vorläufiger Arbeitstitel, bis im Laufe des Prozesses der endgültige Name gefunden wird. Der Nachbarschaftsraum umfasst die Ev. Kirchengemeinden Mörfelden, Walldorf, Raunheim und die drei Kelsterbacher Gemeinden.
Damit rücken diese Gemeinden Schritt für Schritt näher zusammen, was die Arbeit der Hauptamtlichen, Gebäudeplanung und Verwaltung betrifft. Im Herbst 2024 wird die Dekanatssynode dann über die Stellenplanung im Dekanat und in den Nachbarschaftsräumen, den Pfarrdienst, den gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst entscheiden. Im Jahr 2026 steht der Gebäudeentwicklungsplan zur Abstimmung. Die Umsetzung dieser Planungen erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2030.
Wie versprochen, informieren wir Sie auch weiterhin kontinuierlich im Gemeindebrief und auf unserer Website über die Entwicklungen. Die Treffen der Steuerungsgruppe Walldorf und der Steuerungsgruppe MöWa laufen natürlich weiter.
-AFB-
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