Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2021
Der Kirchenvorstand hat aufgrund der aktuellen Lage beschlossen, auf die Einberufung einer Gemeindeversammlung am 17.01.2021 zu verzichten.
Der Gemeinde wird stattdessen ermöglicht, zusätzliche Kandidierende für den Kirchenvorstand (auch Jugendmitglieder) im schriftlichen Verfahren vorzuschlagen (§ 10 Abs. 4b KGWO).
In diesem Fall kann der vorläufige Wahlvorschlag innerhalb von zwei Wochen dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste verlangen.
Die Durchführung des schriftlichen Verfahrens wird auch im Schaukasten, auf der Homepage (
www.walldorf-evangelisch.de), sowie im Newsletter bekannt gegeben.
Der Benennungsausschuss legt folgenden vorläufigen Wahlvorschlag vor:
Name, Vorname, Alter am Wahltag, Beruf
Esser, Andreas, 61, Rentner (ehemals Leiter Rechnungswesen)
Feller-Becker, Astrid, 54, Pharmazeutisch-technische Assistentin
Klink, Monika, 56, Steuerfachangestellte
Leutner, Daniela, 45, Buchhändlerin in Familienpause
Maurer, Martina, 50, Verwaltungsfachangestellte
Meffert-Kreß, Marion, 46, Sozialarbeiterin
Moser, Matthias, 38, Fachwirt für Finanzberatung
Reichold, Tanja, 45, Teilhabeassistentin
Schmitt, Tanja, 33, Pädagogische Fachkraft
Pietrzak, Stefan, 52, Experte Training & Ausbildung bei der
Deutschen Lufthansa AG
Der vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, bis zum 24.01.2021 dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen. Die Unterschriftenliste muss bis spätestens 25.01.2021 im Gemeindebüro (Ludwigstraße 64) eingegangen sein.
Die Kandidierenden stellen sich in Kurzporträts vor.
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